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Die Bürgerinitiative Werden-Heidhausen
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Ergänzende Stellungnahme
Bürgerinitiative Werden-Heidhausen
Ergänzende Stellungnahme
Zu
Moderationsverfahren Grüne Harfe
Zusammenfassung und Empfehlungen / Stand 17.03.2011
Beschlussempfehlung an den Rat zur Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Gebiet Grüne Harfe.
Ein Bauleitplanverfahren “Grüne Harfe” ist für die Bürgerinitiative nur tragbar auf der Basis der Kompromissvorschläge aus der Zusammenfassung und den darin ausgesprochenen Empfehlungen unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Änderungen.
* Es muss der Nachweis der Erforderlichkeit des Vorhabens erbracht werden. Dazu
muss ein weiteres unabhängiges Gutachten zum Bedarf erstellt und zur
Diskussion gebracht werden. Sollte kein städtebaulicher Bedarf nachgewiesen
werden ist das Vorhaben zurückzuweisen.
* Für Werden ist ein Gesamtverkehrsgutachten zu erstellen bis Ende 2011,
Anfang 2012 öffentlich vorzustellen und umfänglich mit den Werdener Bürgern
zu diskutieren.
* Für die Fläche der Grünen Harfe sind max. 70 WE als Einfamilienhäuser
vorzusehen. Diese Reduzierung der WE bedeutet keinen ökonomischen
Nachteil für den Eigentümer. Er berücksichtigt aber in besonderer Weise die von
allen mitgetragene Forderung nach möglichst wenig neuem Verkehr und wenig
Zusatzbelastungen.
* Bauträgermaßnahmen sind auszuschließen.
* Mehr als 40% der Fläche sind als zusammenhängende Fläche im Nordwesten
Des Areals als zusammenhängende Grünfläche von Bebauung freizuhalten.
Grünflächen der Hausgrundstücke und arrondierende Grünstreifen am Rand des
Planungsbereichs sind hier nicht anzurechnen.
Bereits jetzt definiert der RFNP ca 30% raumplanerisch als Freifläche.
* Ein ökologisches Regenwassermanagement muss realisiert werden. Sollte
dies aus technischen Gründen unmöglich sein muss der Eigentümer alle Kosten,
die aus etwaig erforderlichen Maßnahmen am Kanalnetz in Werden resultieren,
übernehmen.
* Vor einem Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren muss für das
Gesamtpaket der verkehrlichen und umweltentlastenden Maßnahmen die
Wirksamkeit in Höhe der angestrebten ca 25% Entlastung bis Ende 2013
nachgewiesen und öffentlich dargestellt werden. Sollte die angestrebte
Entlastung nicht erreicht werden erfolgt bis zum Erreichen der Ziele kein
Satzungsbeschluss.
* Flächen für Wohnbebauung im Umfeld der Barkhovenallee werden planerisch
nicht weiter verfolgt.
* Die Höhe der Gebäude ist auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen.
Die Bürgerinitiative kann sich mit einem zeitnahen Beginn, also etwa Mitte 2011, des Bauleitplanverfahrens zur Grünen Harfe einverstanden erklären wenn :
der Eigentümer die in vorgenannter Zusammenfassung ausgesprochenen Empfehlungen unter Berücksichtigung der hier präzisierten Eckpunkte einer Planung und Vorgehensweise als für sich verbindlich anerkennt, und wenn diese ausnahmslos Gegenstand der Beschlussfassung im Rat sind.
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