Rettet die Grünflächen

News

Ergänzende Stellungnahme

17.03.2011

Bürgerinitiative Werden-Heidhausen                      
Ergänzende Stellungnahme                    

Zu
Moderationsverfahren Grüne Harfe

Zusammenfassung und Empfehlungen / Stand 17.03.2011


Beschlussempfehlung an den Rat zur Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Gebiet Grüne Harfe.


Ein Bauleitplanverfahren “Grüne Harfe” ist für die Bürgerinitiative nur tragbar auf der Basis der Kompromissvorschläge aus der Zusammenfassung und den darin ausgesprochenen Empfehlungen unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Änderungen.

*   Es muss der Nachweis der Erforderlichkeit des Vorhabens erbracht werden. Dazu
    muss ein weiteres unabhängiges Gutachten zum Bedarf erstellt und zur
    Diskussion gebracht  werden. Sollte kein städtebaulicher Bedarf nachgewiesen
    werden ist das Vorhaben zurückzuweisen.

*   Für Werden ist ein Gesamtverkehrsgutachten zu erstellen bis Ende 2011,
Anfang 2012 öffentlich vorzustellen und umfänglich mit den Werdener Bürgern
 zu diskutieren.

*   Für die Fläche der Grünen Harfe sind max. 70 WE als Einfamilienhäuser
    vorzusehen. Diese Reduzierung der WE bedeutet keinen ökonomischen
    Nachteil für den Eigentümer. Er berücksichtigt aber in besonderer Weise die von
    allen mitgetragene Forderung nach möglichst wenig neuem Verkehr und wenig
    Zusatzbelastungen.

*   Bauträgermaßnahmen sind auszuschließen.

*   Mehr als 40% der Fläche sind als zusammenhängende Fläche im Nordwesten
    Des Areals als zusammenhängende Grünfläche von Bebauung freizuhalten.
    Grünflächen der Hausgrundstücke und arrondierende Grünstreifen am Rand des
    Planungsbereichs sind hier nicht anzurechnen.
    Bereits jetzt definiert der RFNP ca 30% raumplanerisch als Freifläche.

*   Ein ökologisches Regenwassermanagement muss realisiert werden. Sollte
    dies aus technischen Gründen unmöglich sein muss der Eigentümer alle Kosten,    
    die aus etwaig erforderlichen Maßnahmen am Kanalnetz in Werden resultieren,
    übernehmen.

*   Vor einem Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren muss für das
     Gesamtpaket der verkehrlichen und umweltentlastenden Maßnahmen die
    Wirksamkeit in Höhe der angestrebten ca 25% Entlastung bis Ende 2013
    nachgewiesen und öffentlich dargestellt werden. Sollte die angestrebte
    Entlastung nicht erreicht werden erfolgt bis zum Erreichen der Ziele kein
    Satzungsbeschluss.


*   Flächen für Wohnbebauung im Umfeld der Barkhovenallee werden planerisch
    nicht weiter verfolgt.

*   Die Höhe der Gebäude ist auf zwei  Vollgeschosse zu begrenzen.

Die Bürgerinitiative kann sich mit einem zeitnahen Beginn, also etwa Mitte 2011, des Bauleitplanverfahrens zur Grünen Harfe einverstanden erklären wenn :

der Eigentümer die in vorgenannter Zusammenfassung ausgesprochenen Empfehlungen unter Berücksichtigung der hier präzisierten Eckpunkte einer Planung und Vorgehensweise als für sich verbindlich anerkennt,  und wenn diese ausnahmslos Gegenstand der Beschlussfassung im Rat sind.


zurück zur Übersicht